Die Haftpflicht


Ist entspanntes Imkern möglich, wenn in einem Satz die Wörter Bienen und Haftpflicht sinnhaft  miteinander verbunden werden  können? 
Natürlich! Wir wenden uns einem Bereich aus dem privaten Bienenrechts zu: Nach § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches gibt es eine Haftung des Tierhalters. Danach ist „derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ Wird also „durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt“ stellt sich die Frage nach dem Schadensersatz und übrigens auch nach Schmerzensgeld. Dies betrifft  Bienen, denn sie sind Tiere und es betrifft mich, denn ich bin  die  Halterin der Tiere.  Aber kein Drama. Ein Anruf bei meiner Versicherung entlastet zumindest von der Sorge des finanziellen Ruins. Bienen werden explizit in den Versicherungsbedingungen erwähnt. Die Schadensregulierung ist üblicher Bestandteil einer ganz normalen Privathaftpflichtversicherung – sofern die Haltung der Bienen rein privater Natur ist. Dies ist bei mir als Hobbyimkerin der Fall. Tritt ein Schaden ein, übernimmt die Versicherung die Schadensklärung und die Abwicklung.  Ob damit auch mögliche Bienenstiche auf dem Nachbarbalkon gemeint sind, konnte ich im Gespräch mit meiner Versicherung nicht abschliessend klären. Das komme ganz auf den Einzelfall an und da fällt dann gerne das Wort vom „allgemeinen Lebensrisiko“.  Egal wie, ich bin auf der sicheren Seite mit meiner Versicherung …. und ganz entspannt.

Wer keine Privathaftpflicht hat, kann und sollte in einen Imkerverein eintreten. Die Mitgliedschaft erzeugt für einen (wirklich) kleinen Beitrag den Versicherungsschutz.

Bei Voll- oder Nebenerwerbsimkern sieht die Welt natürlich anders aus – aber das ist nicht  mein Thema.

 

2 Kommentare

  1. Petra sagt:

    Also bei Bienen stelle ich es mir schwierig vor, den Halter zu ermitteln. Wenn der Nachbar direkt nebenan gestochen wird, dann dürfte der Verdacht auf die Bienen von nebenan fallen, das ist klar. Aber wenn jemand irgendwo da draußen, irgendwo mitten im Gelände gestochen wird, woher soll derjenige wissen, an wen er sich wenden soll? Insofern dürften die meisten Bienenstiche letzten Endes ohne Folge für die Versicherung bleiben, oder nicht?

    1. heidelberger biene sagt:

      ? …eine Recherche von Fällen oder richterlichen Entscheidungen habe ich nicht gemacht. Aber es wird wie häufig auf das „es kommt darauf an“ hinaus laufen. Das Thema Standort werde ich noch behandeln. ?

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