Die Bürokratie

Bienen sind Tiere, stehen im Eigentum oder auch nicht, können verletzen oder Krankheiten haben, Honig produzieren und vieles andere mehr.  Damit bewegen wir uns wie in allen Dingen des Lebens in einem rechtlichen Raum, der mit Gesetzen und Verordnungen geordnet ist.  Ich werde im Laufe der Zeit immer wieder darauf zurück kommen. Den nunmehr ersten Kontakt, den ich mit dem sogenannten öffentlichen Bereich des Bienenrechts zu tun habe, ist das Tierseuchenrecht. In den Allgemeinen Vorschriften der Bienenseuchen-Verordnung ist unter § 1 Abs. 2  geregelt, „Wer Bienen halten will, hat dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen. (…)“  Damit bin auch ich gemeint – auch wenn ich weder im Voll- noch Nebenerwerb Bienen halten will oder Honig verkaufen und überhaupt nur ein Volk habe, das fest am Standort sein wird.

Das zuständige Amt für Heidelberg ist beim Bürgeramt – Veterinärabteilung. Ein Anruf genügt und ein Antrag auf „Tierhaltung Baden-Württemberg“ flattert ins Haus. Adresse des Tierhalters, Anzahl der Bienenvölker, Standort (auch im Winter) etc. werden erfragt und später in einem Register erfasst. Hintergrund ist die Überwachung der Anzahl sowie Standorte der Bienenvölker und die Regularien zu den diversen ekligen Krankheiten („Amerikanische Faulbrut“ ) und Parasiten (Milbenseuche, Varroa-Milbe und Kleinen Beutenkäfer), die Bienen befallen können.  Aber keine Angst vor der Bürokratie, der Bogen ist einfach und schnell ausgefüllt.  Als nächstes wird Post von der Tierseuchenkasse kommen, die wird nämlich von Amts wegen informiert werden.